Baugebiet mit Grundstücksplanung aus der Vogelperspektive

Haus bauen
in Halvestorf
mit Hausbau Schütt

Neues Baugebiet „Im Meierholze“ in Halvestorf

Sie möchten in Halvestorf ein Haus bauen? Mit dem Baugebiet „Im Meierholze“ ist im Hamelner Ortsteil Halvestorf ein neues Wohngebiet vorgesehen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen wurden mit dem Bebauungsplan Nr. 516 geschaffen.

Vorgesehen ist ein neues Wohngebiet mit rund 30 Ein- und Zweifamilienhäusern. Konkrete Angaben zu Grundstücksgrößen, Grundstückspreisen und Vermarktungsbeginn liegen derzeit noch nicht vor.

Hausbau Schütt begleitet die weitere Entwicklung und informiert an dieser Stelle, sobald belastbare Informationen zur Grundstücksvermarktung verfügbar sind.

Das Baugebiet Halvestorf "Im Meierholze" im Überblick

Anzahl Bauplätze

 ca. 30 Bauplätze geplant

Grundstücksgrößen

ca. 618 - 1.174 m²

Planungsgrundlage

Bebauungsplan Nr. 516

Bebauung

Ein - und Zweifamilienhäuser

Ländliche Wohnlage mit Häusern und Grundstücken

Lage und Umgebung von Halvestorf

 

Halvestorf ist ein ländlich geprägter Ortsteil der Stadt Hameln und liegt westlich der Hamelner Kernstadt. Der Ort verbindet ruhiges Wohnen im Grünen mit der Nähe zu den vielfältigen Einkaufs-, Freizeit- und Versorgungsmöglichkeiten der Stadt Hameln.

Besonders für Familien bietet Halvestorf eine gute örtliche Infrastruktur: Eine Kindertagesstätte und eine Grundschule befinden sich direkt vor Ort. Die naturnahe Umgebung bietet zudem viele Möglichkeiten für Freizeit und Erholung.

Zum Freizeitangebot gehört auch das Freibad in Bannensiek. Die Nähe zur Hamelner Kernstadt ergänzt das Angebot um weiterführende Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung und zahlreiche weitere Freizeitangebote.

 

Grundstück und Bebauung "Im Meierholze"

Das neue Wohngebiet „Im Meierholze“ entsteht am nördlichen Siedlungsrand von Halvestorf. Das Plangebiet umfasst rund 3,2 Hektar und schließt an die vorhandene Ortslage an. Vorgesehen sind rund 30 Ein- und Zweifamilienhäuser.

Für das Gebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 516 „Im Meierholze“. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Wohngebiets.

Konkrete Informationen zu Preisen und dem Beginn der Grundstücksvermarktung liegen derzeit noch nicht vor. Sobald hierzu offizielle Angaben veröffentlicht werden, aktualisieren wir diese Seite.

Welches Haus passt zu meinem Grundstück?

Grundstücksgröße, Bebauungsvorgaben und persönliche Wohnwünsche entscheiden darüber, welches Haus am besten passt. Wir unterstützen Sie dabei, für Ihr Grundstück in Halvestorf eine passende Hauslösung zu finden.

Haus & Grundstück besprechen 

Mit Hausbau Schütt in Halvestorf bauen

Sie möchten zukünftig im neuen Wohngebiet „Im Meierholze“ bauen oder besitzen bereits ein Grundstück in Halvestorf? Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihres neuen Zuhauses und betrachten Grundstück, Bebauungsvorgaben und Haus von Anfang an gemeinsam.

Auch unabhängig vom neuen Baugebiet prüfen wir mit Ihnen die Möglichkeiten auf einem bereits vorhandenen Grundstück oder in einer Baulücke in Halvestorf.

Bauvorhaben besprechen

Häufige Fragen zum Baugebiet Halvestorf "Im Meierholze"

Wann werden die Grundstücke in Halvestorf vermarktet?

Ein konkreter Vermarktungsbeginn für die Grundstücke im Baugebiet „Im Meierholze“ ist derzeit noch nicht bekannt. Sobald hierzu offizielle Informationen veröffentlicht werden, aktualisieren wir diese Seite.

 

Wie groß sind die Grundstücke?

Die Sparkasse Hameln-Weserbergland nennt geplante Grundstücksgrößen von ca. 618 - 1.174 m².

 

Was werden die Grundstücke kosten?

Grundstückspreise sind derzeit noch nicht bekannt. Sobald offizielle Angaben zur Vermarktung vorliegen, ergänzen wir diese.

 

Kann ich bereits jetzt mit Hausbau Schütt über mein Haus sprechen?

Ja. Wenn Sie grundsätzlich in Halvestorf bauen möchten, können wir bereits heute Ihre Wünsche und Anforderungen an Ihr zukünftiges Zuhause besprechen. Sobald ein konkretes Grundstück feststeht, kann die weitere Planung auf das Grundstück und die geltenden Vorgaben abgestimmt werden.